4X4 & SUV

Für 4x4 und SUV kommen teilweise besondere Regelungen zur Anwendung:

  • Fahrzeughöhe darf max. um 20cm im Vergleich zur Originalhöhe zunehmen.
  • Spurweitenänderung bis max. +2%, bei Leiterrahmen bis zu +4% zulässig.
  • Reifenabrollumfang im Vergleich zur Originalbereifung um ca. 2,5% größer > Bestätigung über die Tachotoleranz erforderlich.
  • Reifenabrollumfang bzw. Gesamtübersetzung im Vergleich zum Originalfahrzeug um mehr als 8% größer, Abgasgutachten nach EURO-Norm erforderlich !
  • Einstiegskante höher als 70cm von der Fahrbahn > Einstiegstreppe erforderlich.
  • Distanz Außenkante Scheinwerfer zur äußersten (Karosserie-) Fahrzeugkante darf max. 400mm sein.
  • Bei Fahrzeughöherlegung ist auf ausreichende Länge und Führung der Bremsleitungen sowie funktionsfähige Federwegsbegrenzung zu achten. Viele Reifen sind nur mit Speedindex "Q" versehen (=160km/h) - "M&S"-markierte Reifen benötigen bei einer Fahrzeugbauartgeschwindigkeit von mehr als 160km/h einen Hinweiskleber im Sichtbereich der Lenkers.
  • Reservereifen müssen nicht verpflichtend mitgeführt werden.
  • Beleuchtungsvorschriften beachten.
  • Frontschutzbügel bis 2.500kg höchstzul. Gesamtgewicht nur genehmigungsfähig, wenn positive ECE/EEC-Prüfung vorliegt (z.B. bei Cobra-Frontschutzbügeln). Bei mehr als 2.500kg höchstzul. Gesamtgewicht besteht keine direkte Richtlinie, allerdings schränkt KFG §4 Abs. 2 ein (Abhilfe schaffen ev. gefederte Schutzbügel oder jene aus Kunststoffen).
  • Seilwinden müssen abgedeckt und gegen unbefugte Benutzung gesichert werden - Benutzung entsprechend dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz. 

 

Quelle: Ing. Kurt Bergmüller - www.legales-tuning.at
Zugriffe: 6648